Verordnungswege
- Eine logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden (z.B Hals-Nasen-Ohrenarzt, Neurologe, Hausarzt, Kinderarzt und Kieferorthopäde)
- Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden im Grundsatz von den Krankenkassen übernommen.
- bei den gesetzlichen Krankenkassen kann eine Selbstbeteiligung/Zuzahlung anfallen. Erwachsene haben in der Regel einen Eigenanteil von 10% und außerdem 10.- € Rezeptgebühr zu tragen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Über Einzelheiten berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
- im Bereich der privaten Krankenversicherung ist die Kostenübernahme vom jeweiligen Tarif abhängig (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse)