Haubensteigweg 24
87439 Kempten
Tel. +49 831 / 2540600
eva.falckenberg@gmx.de

Verordnungswege

  • Eine logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden (z.B Hals-Nasen-Ohrenarzt, Neurologe, Hausarzt, Kinderarzt und Kieferorthopäde)

  • Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden im Grundsatz von den Krankenkassen übernommen.

  • bei den gesetzlichen Krankenkassen kann eine Selbstbeteiligung/Zuzahlung anfallen. Erwachsene haben in der Regel einen Eigenanteil von 10% und außerdem 10.- €  Rezeptgebühr zu tragen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Über Einzelheiten berate ich Sie gerne in einem persönlichen  Gespräch.

  • im Bereich der privaten Krankenversicherung ist die Kostenübernahme vom jeweiligen Tarif abhängig (bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse)